(a) »... Wegen seiner Verpflichtung, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, Einbauten und Einrichtungen, die er zu Beginn oder während der Mietzeit vorgenommen hat, auf seine Kosten zu beseitigen .. . Diese Verpflichtung besteht in der Regel selbst dann, wenn die Einbauten oder Einrichtungen mit Zustimmung des Vermieters erfolgt sind .. .
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