OLG Düsseldorf - 20.02.1992 (10 U 93/91) - DRsp Nr. 1993/1789
OLG Düsseldorf, vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 10 U 93/91
DRsp Nr. 1993/1789
b. »Hat sich der Vermieter mit der vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Mietverhältnis bei Stellung eines geeigneten Ersatzmieters einverstanden erklärt, so darf er den Abschluß des neuen Mietvertrags nicht dadurch vereiteln, daß er die Vermietung von anderen, ihm günstigeren Konditionen, insbesondere von einem erhöhten Mietzins, abhängig macht.«