OLG Düsseldorf vom 30.07.1992
10 U 27/92
Normen:
BGB § 150 Abs. 1, § 151;
Fundstellen:
DRsp I(112)179b
MDR 1993, 26
OLGReport-Düsseldorf 1993, 114
ZMR 1992, 532

OLG Düsseldorf - 30.07.1992 (10 U 27/92) - DRsp Nr. 1993/1732

OLG Düsseldorf, vom 30.07.1992 - Aktenzeichen 10 U 27/92

DRsp Nr. 1993/1732

Wertung einer nicht fristgemäßen Angebotsannahme als neues Angebot (§ 150 Abs. 1 BGB) und mögliche Annahme dieses Angebots auch ohne ausdrückliche Erklärung (§ 151).

Normenkette:

BGB § 150 Abs. 1, § 151;

b. »Sieht man im Versenden des schriftlichen Beherbergungsvertrages durch die Kl. ein schriftliches Angebot an die Bekl., so konnte die Bekl. gem. Ziffer 7 des Vertragsangebots dieses nur innerhalb von 14 Tagen annehmen. Da die Bekl. diese ihr von der Kl. gesetzte Annahmefrist nicht eingehalten hat, vielmehr ihre Annahmeerklärung der Kl. erst später zugegangen ist, stellt ihre verspätete Annahme gemäß § 150 Abs. 1 BGB ein neues Angebot dar, das die Kl. angenommen hat.