OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1993 (10 U 110/92) - DRsp Nr. 1993/3894
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 10 U 110/92
DRsp Nr. 1993/3894
»1. Enthält ein gewerblicher Mietvertrag keine Bestimmung darüber, daß der Vermieter die Kaution verzinslich anzulegen habe, so kann sich seine Verzinsungspflicht gleichwohl im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben.2. Zur Frage, zu welchem Zinssatz die Anlage des Kautionsguthabens zu erfolgen hat.«