OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.1993 (10 U 90/92) - DRsp Nr. 1993/3899
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.1993 - Aktenzeichen 10 U 90/92
DRsp Nr. 1993/3899
»Brandschutzmäßige Beanstandungen der Behörde, die nicht ohne weiteres behebbar sind und die zur Versagung der Gaststättenerlaubnis führen, begründen einen anfänglichen Mangel der Mietsache, für den der Vermieter auch ohne Verschulden einzustehen hat.«