OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.06.1993 (10 U 233/92) - DRsp Nr. 1993/3824
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1993 - Aktenzeichen 10 U 233/92
DRsp Nr. 1993/3824
»Die in einem Formularmietvertrag enthaltene Bestimmung, der gewerbliche Mieter habe an eine Werbegemeinschaft auch ohne seinen Beitritt eine monatliche Werbeabgabe von »z.Z. monatlich 150,-- DM« zu zahlen, hält der Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand und ist daher unwirksam.«