OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.04.1993 (10 U 179/92) - DRsp Nr. 1993/3855
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1993 - Aktenzeichen 10 U 179/92
DRsp Nr. 1993/3855
»Enthält ein gewerblicher Mietvertrag keine Abrede über die Berechtigung des Mieters zur Untervermietung, so macht sich der Vermieter regelmäßig nicht wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig, wenn er - selbst grundlos einen vom Mieter präsentierten Untermieter ablehnt. Dies löst allenfalls die Berechtigung des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist aus.«