c. »In Rechtspr. und Literatur ist umstritten, ob gegen den Anspruch des Erwerbers auf Auszahlung an den Veräußerer gezahlter Mietkautionen mit einem restlichen Kaufpreisanspruch aus dem Veräußerungsgeschäft aufgerechnet werden kann. Soweit ersichtlich verneint expressis verbis nur Sternel (Mietrecht, 3. Aufl., Rdn. III, 235) die Möglichkeit einer Aufrechnung. Das OLG Düsseldorf (MDR 1983,
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