OLG Frankfurt/Main, vom 29.07.1985 - Aktenzeichen 20 REMiet 5/85
DRsp Nr. 1993/1890
Vorlegungsfrage:Darf der Mieter vom Vermieter preisgebundenen Wohnraums vertraglich ausbedungene Vorauszahlungen auf Betriebskosten im Sinn von § 27 der 2. Berechnungsverordnung auch dann zurückfordern, wenn die Summe der vom Mieter geleisteten Zahlungen (Einzelmiete, Umlage der Kosten nach § 20 Neubaumietenverordnung 1970, Betriebskosten nach § 27 der 2. Berechnungsverordnung) die höchstzulässige Kostenmiete nicht übersteigt?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.
Normenkette:
II. BV § 27;
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