Die vom Landgericht zur Vorlage gebrachte Rechtsfrage stimmt vollen Umfanges mit derjenigen überein, welche an den Senat mit dem Vorlagebeschluß des Landgerichts vom 3. Juli 1981 gelangt ist. Über die letztere hat der Senat mit seinem Rechtsentscheid vom 17. Dezember 1981 Az. 4 U 130/81 entschieden.
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