I. Das Landgericht hat über die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses gegen einige ihrer Mieter zu befinden. Die Beklagten bewohnen aufgrund schriftlichen Mietvertrages Wohnungen der Klägerin in einem 8-Familien-Haus, welches wiederum zu einem Wohnblock gehört, der insgesamt 47 Wohneinheiten umfaßt.
§ 9 Ziff. 4 des Mietvertrages lautet:
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