I. Die Kläger beider Verfahren sind - aufgrund Rechtsnachfolge - Eigentümer und Vermieter, die Beklagten Mieter von Wohnungen, für deren Errichtung die Rechtsvorgänger der Kläger Wohnungsfürsorgemittel des Landes NW in Anspruch genommen haben. Der diesbezügliche Darlehensvertrag mit der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NW datiert im Fall der Kläger des Verfahrens I vom 08.10./16.11.1964 und enthält unter anderem folgende Regelungen:
§ 4 Nutzung der Wohnungen
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