I.
Der Beklagte bewohnt ein in Düsseldorf gelegenes Appartement, zuletzt aufgrund eines zwischen der Bevollmächtigten der Klägerin und ihm abgeschlossenen Zeitmietvertrages, der eine Mietzeit vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 vorsieht.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|