I. Die Beklagten waren Mieter einer in ... gelegenen Wohnung. Diese Wohnung hatten sie für die Zeit vom 01.10.1980 bis zum 30.09.1982 - durch Untermietvertrag - von einer gewerblichen Zwischenvermieterin angemietet, die mit dem Eigentümer den Hauptmietvertrag abgeschlossen hatte. Den Hauptmietvertrag kündigte der Eigentümer am 27.03.1981 wegen Zinszahlungsverzuges der Zwischenvermieterin; ob die Verzugsvoraussetzungen tatsächlich vorgelegen haben, ist zwischen den Parteien streitig.
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