Zu Gunsten der Beteiligten zu 2),ist ein Erbbaurecht an dem Grundstück der Beteiligten zu 1), eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... von ... Blatt ... Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses, bestellt. über das Erbbaurecht wird das eingangs bezeichnete Erbbaugrundbuch geführt.
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