Die Parteien streiten um Grund und Höhe gegenseitiger
Zahlungsansprüche im Zusammenhang eines zwischen ihnen ehemals
bestehenden Mietverhältnisses.
Die Kläger mieteten mit Vertrag vom 19.2.1987 von der Beklagten das Anwesen ..., das sie teils privat und teils gewerblich als Massagepraxis genutzt haben.
Die Kläger faßten im Januar 1992 den Entschluß, nach Spanien
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