Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat dem Oberlandesgericht durch Beschluß vom 8. 5. 1991 folgende Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1.) Kann eine ordentliche, fristgerechte Kündigung auf Zahlungsverzug bzw. ständige unpünktliche Zahlungen gestützt werden, soweit die in den § 554, 554 a BGB geregelten Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
2.) Setzt auch eine derartige ordentliche, fristgemäße Kündigung eine vorherige erfolglose Abmahnung mit Hinweis auf die bevorstehende Kündigung seitens des Vermieters voraus?
Zur Begründung des Vorlagebeschlusses hat das Landgericht ausgeführt:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|