OLG Saarbrücken vom 06.03.1991
5 RE-Miet 1/90
Normen:
BGB § 569a Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)446a
FamRZ 1991, 1182
NJW 1991, 1760
OLG Saarbrücken, HdM Nr. 1
WuM 1991, 251
ZMR 1991, 336

OLG Saarbrücken - 06.03.1991 (5 RE-Miet 1/90) - DRsp Nr. 1992/10068

OLG Saarbrücken, vom 06.03.1991 - Aktenzeichen 5 RE-Miet 1/90

DRsp Nr. 1992/10068

569 a Abs 2 BGB, wonach Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Tode des Mieters in das Mietverhältnis eintreten, ist auf die Partnerin (den Partner) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit dem verstorbenen Mieter auf Dauer angelegt und beide Teile unverheiratet waren.

Normenkette:

BGB § 569a Abs. 2 ;

A. Der Kläger ist Eigentümer einer in dem Anwesen ... gelegenen Wohnung. Gemäß schriftlichem Mietvertrag vom 9. August 1975 ist die Wohnung an den ... vermietet worden. Der Mieter ... ist am 26.9.1989 verstorben. Die Nachlaßverhältnisse sind noch nicht abschließend geklärt. Die Wohnung wird nunmehr von der Beklagten allein bewohnt, wobei der Umfang der Mitnutzung der Wohnung durch die Beklagte zu Lebzeiten des Mieters ... zwischen den Parteien streitig ist.

Der Kläger hat unter Stellung eines entsprechenden Antrages gegen die Beklagte Räumungsklage erhoben.

Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und hierzu vorgetragen, sie sei die nichteheliche Lebensgefährtin des verstorbenen Mieters ... gewesen und habe zu dessen Lebzeiten die Wohnung mitbenutzt.