A. Der Kläger ist Eigentümer einer in dem Anwesen ... gelegenen Wohnung. Gemäß schriftlichem Mietvertrag vom 9. August 1975 ist die Wohnung an den ... vermietet worden. Der Mieter ... ist am 26.9.1989 verstorben. Die Nachlaßverhältnisse sind noch nicht abschließend geklärt. Die Wohnung wird nunmehr von der Beklagten allein bewohnt, wobei der Umfang der Mitnutzung der Wohnung durch die Beklagte zu Lebzeiten des Mieters ... zwischen den Parteien streitig ist.
Der Kläger hat unter Stellung eines entsprechenden Antrages gegen die Beklagte Räumungsklage erhoben.
Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und hierzu vorgetragen, sie sei die nichteheliche Lebensgefährtin des verstorbenen Mieters ... gewesen und habe zu dessen Lebzeiten die Wohnung mitbenutzt.
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