OLG Zweibrücken - 15.05.1987 (3 W - RE - 57/87) - DRsp Nr. 1993/2260
OLG Zweibrücken, vom 15.05.1987 - Aktenzeichen 3 W - RE - 57/87
DRsp Nr. 1993/2260
»Gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?«