Der Beklagte hat von den Klägern diverse Räumlichkeiten gepachtet. Der Pachtvertrag enthielt u.a. ein Optionsrecht für den Beklagten. Außerdem ist im Pachtvertrag in den Allgemeinen Pachtbestimmungen folgendes geregelt:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|