I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von Wohn- und Geschäftsraum in Anspruch. Die Parteien schlossen am 25. Mai 2001 einen als Pachtvertrag bezeichneten Vertrag über Räume einer Frühstückspension sowie über Wohnräume im Haus I-Straße 107 A in S; auf den Vertrag nebst anliegenden Plänen wird Bezug genommen (Anlage zur Klageschrift, Bl. 5 ff., 8).
Nach einer Vereinbarung der Parteien vom 31.05./28.11.2003 beträgt der Pachtzins jeweils inklusive Nebenkosten insgesamt 1.900,00 EUR, und zwar für die Pension 900,00 EUR und für die Wohnung 1.000,00 EUR (Bl. 9 d. A.).
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