LG Berlin, vom 21.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 62 S 62/07
AG Berlin-Mitte, vom 05.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 C 238/06
Pflicht des Vermieters zur Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch
BGH, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 188/07
DRsp Nr. 2008/10176
Pflicht des Vermieters zur Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch
»a) Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.b) Legt der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gemäß § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabs nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.«