Rechte des Mieters bei brauner Verfärbung des Wassers
LG Berlin, vom 10.03.2000 - Aktenzeichen 64 S 471/99
DRsp Nr. 2009/7617
Rechte des Mieters bei brauner Verfärbung des Wassers
Der Vermieter ist verpflichtet, die Ursache für eine braune Verfärbung des Wassers zu beseitigen. Das gilt auch dann, wenn diese nur sporadisch auftritt.