Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie
OLG Brandenburg, vom 02.07.2008 - Aktenzeichen 3 U 156/07
DRsp Nr. 2009/7793
Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie
Der Mieter eines Bauernhauses ist zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses wegen Gesundheitsgefährdung berechtigt, wenn an einer L-förmigen Galerie im Obergeschoss ein Geländer fehlt.