AG Tostedt vom 16.03.2000
18 C 102/98
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 320

Rechte des Mieters bei fehlender Beheizbarkeit aller Räume und fehlender Warmwasserversorgung in der Küche

AG Tostedt, vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 18 C 102/98

DRsp Nr. 2009/7540

Rechte des Mieters bei fehlender Beheizbarkeit aller Räume und fehlender Warmwasserversorgung in der Küche

Ein Mieter kann nach einer Mietdauer von mehr als 20 Jahren verlangen, dass sowohl die Heizung als auch die Warmwasserversorgung der Wohnung modernisiert werden, wenn lediglich ein Raum mit einem Ölofen beheizt werden kann und eine Warmwasserversorgung für die Küche selbst nicht besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter dies über Jahre in Aussicht gestellt, den Mieter aber immer wieder vertröstet hat.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 320