AG Frankfurt/Main vom 09.09.2005
33 C 3943/04 - 13
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2005, 764

Rechte des Mieters bei Kinderlärm in der Nachbarwohnung

AG Frankfurt/Main, vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 33 C 3943/04 - 13

DRsp Nr. 2009/7489

Rechte des Mieters bei Kinderlärm in der Nachbarwohnung

Lärm von zwei minderjährigen Kindern wie etwa Herumrennen in der Wohnung, Gepolter und Krach sind von Mitmietern, insbesondere kinderlosen, hinzunehmen, auch wenn sie bei der Anmietung der Wohnung erwarteten, kinderfrei zu wohnen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2005, 764