Rechte des Mieters bei Kinderlärm in der Nachbarwohnung
AG Frankfurt/Main, vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 33 C 3943/04 - 13
DRsp Nr. 2009/7489
Rechte des Mieters bei Kinderlärm in der Nachbarwohnung
Lärm von zwei minderjährigen Kindern wie etwa Herumrennen in der Wohnung, Gepolter und Krach sind von Mitmietern, insbesondere kinderlosen, hinzunehmen, auch wenn sie bei der Anmietung der Wohnung erwarteten, kinderfrei zu wohnen.