AG Berlin-Mitte vom 28.03.2001
17 C 482/00
Normen:
BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
MM 2001, 356

Rechte des Mieters bei Lärm und anderen Immissionen von einer Diskothek im Haus

AG Berlin-Mitte, vom 28.03.2001 - Aktenzeichen 17 C 482/00

DRsp Nr. 2009/7628

Rechte des Mieters bei Lärm und anderen Immissionen von einer Diskothek im Haus

1. Der Mieter kann von dem Vermieter die Beseitigung von von einer im Haus befindlichen Diskothek ausgehenden Beeinträchtigungen in Form von Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen verlangen. 2. Der Klageantrag ist so zu formulieren, dass dem Vermieter überlassen bleibt, wie er die Beeinträchtigungen beseitigt. In der Mängelbeseitigungsklage genannte konkrete Maßnahmen sind lediglich als Anregung zu verstehen.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
MM 2001, 356