Rechte des Mieters bei lagebedingt schlechtem Fernsehempfang
AG Hamburg, vom 22.06.1988 - Aktenzeichen 40b C 2213/87
DRsp Nr. 2009/7297
Rechte des Mieters bei lagebedingt schlechtem Fernsehempfang
1. Lagebedingt schlechter Fernsehempfang über die Gemeinschaftsantenne eines Mietshauses ist kein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Mangel des Mietzinses.2. Der Mieter kann weiterhin nicht verlangen, dass der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss zur Verfügung stellt.