LG Braunschweig vom 20.06.2000
6 S 617/99
Normen:
BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2001, 510

Rechte des Mieters bei nach der Balkonsanierung fehlender Überdachung

LG Braunschweig, vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 6 S 617/99

DRsp Nr. 2009/7444

Rechte des Mieters bei nach der Balkonsanierung fehlender Überdachung

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Balkonsanierungsarbeiten eine vorher vorhandene Überdachung wiederherzustellen.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
WuM 2001, 510