Rechte des Mieters bei nächtlichem Lärm durch Garagentore unter der Wohnung
LG Berlin, vom 25.04.1986 - Aktenzeichen 64 S 26/86
DRsp Nr. 2009/7687
Rechte des Mieters bei nächtlichem Lärm durch Garagentore unter der Wohnung
Überschreiten die nächtlichen Geräusche durch die Betätigung von Garagentoren unter der Wohnung des Mieters in einem Vergleich vereinbarte Geräuschhöchstgrenzen, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, einen effektiven Schallschutz zu gewährleisten.