LG Berlin vom 25.04.1986
64 S 26/86
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1986, 38

Rechte des Mieters bei nächtlichem Lärm durch Garagentore unter der Wohnung

LG Berlin, vom 25.04.1986 - Aktenzeichen 64 S 26/86

DRsp Nr. 2009/7687

Rechte des Mieters bei nächtlichem Lärm durch Garagentore unter der Wohnung

Überschreiten die nächtlichen Geräusche durch die Betätigung von Garagentoren unter der Wohnung des Mieters in einem Vergleich vereinbarte Geräuschhöchstgrenzen, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, einen effektiven Schallschutz zu gewährleisten.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1986, 38