Rechte des Mieters bei rostroter Verfärbung des Trinkwassers
LG Köln, vom 25.03.1986 - Aktenzeichen 12 S 488/85
DRsp Nr. 2009/7213
Rechte des Mieters bei rostroter Verfärbung des Trinkwassers
Ist das Trinkwasser in einer Wohnung rostrot verfärbt, so ist der Mieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.