Rechte des Mieters bei Überwachung durch eine Videoanlage
LG Berlin, vom 23.05.2005 - Aktenzeichen 62 S 37/05
DRsp Nr. 2009/7487
Rechte des Mieters bei Überwachung durch eine Videoanlage
Der Mieter einer Wohnung kann die Beseitigung einer zur Observierung des Eingangsbereichs eingesetzten Videoanlage verlangen, sofern nicht überwiegende schutzwürdige Interessen des Vermieters bestehen.