LG Hildesheim, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 S 136/06
AG Peine, vom 12.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 18 C 370/04
Rechte des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 246/06
DRsp Nr. 2008/3872
Rechte des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
»Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.«