1. Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 13.11.2009 wird abgeändert und die Klage unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Wedding vom 08.04.2009 abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Streitwert des Berufungsverfahrens: 8.736,27 €
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