Rechtskraftwirkung eines Urteils über Zinsanspruch - Rechtskraft, Zinsforderung
OLG Köln, Urteil vom 11.05.1994 - Aktenzeichen 17 U 93/93
DRsp Nr. 1995/1753
Rechtskraftwirkung eines Urteils über Zinsanspruch - Rechtskraft, Zinsforderung
»Hat eine Geschäftsbank den ihr antragsgemäß zugesprochenen Verzugszins damit begründet, daß sie in der Lage gewesen wäre, entsprechende Geldbeträge mittelfristig "wenigstens" zu diesem Zinssatz auszuleihen, steht der späteren gerichtlichen Geltendmachung eines höheren Verzugszinses auf der Grundlage der nach der Zusammensetzung ihres Aktivkreditgeschäfts gewichteten durchschnittlichen Marktzinssätze im allgemeinen der Einwand der Rechtskraft entgegen (Abgrenzung zu BGH NJW 1979, 720 = LM Nr. 83 zu § 322ZPO).«