KG - Urteil vom 11.03.2002
8 U 6289/00
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 300
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 19.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 763/99

Rechtsnatur eines Mietvertrages über eine Wohnung mit Atelierräumen; Voraussetzungen einer Mieterhöhung

KG, Urteil vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 8 U 6289/00

DRsp Nr. 2004/19394

Rechtsnatur eines Mietvertrages über eine Wohnung mit Atelierräumen; Voraussetzungen einer Mieterhöhung

1. Werden Räume an einen freischaffenden Künstler vermietet, in denen dieser seinen Lebensunterhalt verdienen will, so hat das Mietverhältnis gewerblichen Charakter.2. Dies hat zur Folge, dass gesetzliche Mieterhöhungsrechte des Vermieters nicht bestehen.3. Hat der Mieter verlangte Erhöhungsbeträge vorbehaltlos gezahlt, so führt es dann zu einer Vertragsänderung, wenn beide Parteien von einem Wohnraummietverhältnis ausgehen. Es kann allenfalls nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Änderung für die Zukunft verlangt werden.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg; im Übrigen war die Berufung des Beklagten als unbegründet zurückzuweisen. Die als unselbständige Anschlussberufung zulässige Anschlussberufung der Klägerin hat nach teilweiser Rücknahme der im Berufungsrechtszug erweiterten Klage in vollem Umfange Erfolg. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes:

A. Berufung des Beklagten:

1) Restmiete 1998: