OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.05.1994
10 U 138/93
Normen:
BGB §§ 535 f. § 282 ;
Fundstellen:
MDR 1994, 1213
OLGReport-Düsseldorf 1994, 294

Rechtstellung des Mieters bei Aufgabe des Gebrauchs der Mietsache

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.1994 - Aktenzeichen 10 U 138/93

DRsp Nr. 1997/2527

Rechtstellung des Mieters bei Aufgabe des Gebrauchs der Mietsache

Bei fortbestehendem Mietverhältnis hat der Mieter auch dann die Obliegenheit, alles zu tun, um Beschädigungen des Mietobjekts zu vermeiden, wenn er den Gebrauch der Mietsache bereits seit längerem aufgegeben hat.

Normenkette:

BGB §§ 535 f. § 282 ;

Gründe:

Zu Recht hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung verurteilt sowie festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entsteht, daß sie von der Firma W. in K. wegen der weiteren Lagerung des ölkontaminierten bzw. PCB-belasteten Bodens in Spezialcontainern und der eventuell abschließenden Entsorgung dieses Bodens von dieser oder anderen in Anspruch genommen wird. Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des landgerichtlichen Urteils verwiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine den Beklagten günstigere Entscheidung.

Hervorgehoben seien noch einmal folgende Gesichtspunkte: