BVerwG - Urteil vom 19.02.2015
1 C 13.14
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 151, 228
DÖV 2015, 584
MMR 2015, 479
NJW 2015, 2358
NVwZ 2015, 5
ZUM-RD 2015, 477
Vorinstanzen:
OVG Sachsen-Anhalt, vom 23.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 84/12
VG Magdeburg, vom 17.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 326/10

Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle

BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - Aktenzeichen 1 C 13.14

DRsp Nr. 2015/6075

Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle

1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg im Internet unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns.2. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist mangels einfachgesetzlicher Vorgaben nur rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält oder gegen höherrangiges Recht, insbesondere die Grundrechte, verstößt.3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht.