LG Paderborn - Urteil vom 23.03.2000
1 S 2/00
Normen:
BGB § 535 § 536 § 548 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)712b
MDR 2000, 878
NJW-RR 2000, 1110
NZM 2000, 710

Schadensersatz wegen durch Nikotinablagerungen vergilbter Tapeten

LG Paderborn, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen 1 S 2/00

DRsp Nr. 2003/16788

Schadensersatz wegen durch Nikotinablagerungen vergilbter Tapeten

Sind die Tapeten in der Mietwohnung durch die mit dem Rauchen verbundenen Ablagerungen bereits nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit (hier: knapp zwei Jahre) so stark vergilbt, dass sich die Tabakspuren nur durch mehrmaliges Überstreichen beseitigen lassen, so kann ein solches Raucherverhalten nicht mehr als vertragsmäßige Nutzung der Mietsache angesehen werden; der Mieter ist unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet.

Normenkette:

BGB § 535 § 536 § 548 ;

Hinweise:

Vgl. auch den Aufsatz von RAin Dr. Babett Stapel, Frankfurt/M., NZM 2000, 595 ("Rauchende Mieter - ja und").

Fundstellen
DRsp I(133)712b
MDR 2000, 878
NJW-RR 2000, 1110
NZM 2000, 710