Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorschüsse
LG Berlin, Urteil vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 64 S 109/01
DRsp Nr. 2003/16636
Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorschüsse
Hat der Vermieter oder die für ihn tätige Hausverwaltung die Betriebskostenvorschüsse bewusst erheblich zu niedrig festgesetzt, so kann der Mieter vom Vermieter die Freistellung von den Betriebskosten verlangen. Um den Anspruch auszuschalten, muss der Vermieter darlegen, dass der Mieter die Wohnung in Kenntnis des Risikos, erhebliche Nachzahlungen leisten zu müssen, trotzdem gemietet hätte.