Auf die Berufung der Beklagten wird das Grund-Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 22. Mai 2009 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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