LG Braunschweig - Urteil vom 16.01.2001
6 S 716/00
Normen:
BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)782a
WuM 2001, 484

Schönheitsreparaturen - Selbstvornahmerecht des Mieters

LG Braunschweig, Urteil vom 16.01.2001 - Aktenzeichen 6 S 716/00

DRsp Nr. 2003/16662

Schönheitsreparaturen - Selbstvornahmerecht des Mieters

Ist im Mietvertrag über Wohnraum hinsichtlich der dem Mieter auferlegten Schönheitsreparaturen eine quotenmäßige Kostenbeteiligung mit einem Selbstvornahmerecht des Mieters für den Fall vorgesehen, dass die Renovierungsfristen bei Vertragsende noch nicht abgelaufen sind, so braucht der Mieter über die Selbstvornahme nicht vor Mitteilung des Kostenvoranschlags durch den Vermieter zu entscheiden.

Normenkette:

BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen
DRsp I(133)782a
WuM 2001, 484