Schönheitsreparaturen - Selbstvornahmerecht des Mieters
LG Braunschweig, Urteil vom 16.01.2001 - Aktenzeichen 6 S 716/00
DRsp Nr. 2003/16662
Schönheitsreparaturen - Selbstvornahmerecht des Mieters
Ist im Mietvertrag über Wohnraum hinsichtlich der dem Mieter auferlegten Schönheitsreparaturen eine quotenmäßige Kostenbeteiligung mit einem Selbstvornahmerecht des Mieters für den Fall vorgesehen, dass die Renovierungsfristen bei Vertragsende noch nicht abgelaufen sind, so braucht der Mieter über die Selbstvornahme nicht vor Mitteilung des Kostenvoranschlags durch den Vermieter zu entscheiden.