BGH - Urteil vom 25.01.2005
XI ZR 28/04
Normen:
BGB § 138 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 650
BKR 2005, 231
DB 2005, 771
MDR 2005, 699
NJW 2005, 971
WM 2005, 421
ZGS 2005, 125
ZIP 2005, 432
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 09.05.2003
LG Wuppertal, vom 22.11.2001

Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen

BGH, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen XI ZR 28/04

DRsp Nr. 2005/3060

Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen

»Verbürgt sich der finanziell kraß überforderte Ehepartner für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen des anderen, so genügt es zur Widerlegung der Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheiten nicht, daß der Bürge in dem künftigen Gewerbebetrieb an verantwortlicher Stelle mitarbeiten soll.«

Normenkette:

BGB § 138 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Bürgschaft. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: