Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses
BGH, Urteil vom 31.10.2001 - Aktenzeichen XII ZR 159/99
DRsp Nr. 2002/426
Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses
1. Eine einvernehmliche Erhöhung des Mietzinses um 100 % aus Anlaß der Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges ist sittenwidrig.2. Auch eine hohe Kreditbelastung rechtfertigt für sich allein keinen Mietzins, der den ortsüblichen Mietzins um mehr als 100 % übersteigt, da sonst der Mieter einen unwirtschaftlichen Eigentumserwerb zu finanzieren hätte.3. Ein Privatgutachten ist urkundlich belegter Parteivortrag. Seine Verwertung als Sachverständigengutachten ist nur mit Zustimmung beider Parteien zulässig