Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
BGH, Urteil vom 05.10.2001 - Aktenzeichen V ZR 237/00
DRsp Nr. 2001/16189
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
»Zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäfts, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht.«