Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten wenden sich mit der Beschwerde dagegen, dass das Landgericht den Streitwert der mit Schriftsatz vom 21.12.1998 erhobenen Widerklage lediglich mit demjenigen Streitwert bewertet habe, der erst nach der übereinstimmenden Erledigung der Hauptsache anzusetzen sei.
Die gem. §
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|