LG Berlin, vom 26.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 469/01
Streitwert der Klage eines Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
KG, Beschluss vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 8 W 107/02
DRsp Nr. 2004/19397
Streitwert der Klage eines Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
Der Streitwert einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten bemisst sich nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag des fiktiven Minderungsbetrages wegen des zu beseitigenden Mangels.