Streitwert einer Klage auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung
LG Kiel, vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 1 T 61/01
DRsp Nr. 2009/7525
Streitwert einer Klage auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung
Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung berechnet sich nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der zu schätzenden Mietminderung.