Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Fenster einer Mietwohnung
LG Bonn, vom 18.02.2008 - Aktenzeichen 6 T 396/07
DRsp Nr. 2009/7794
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Fenster einer Mietwohnung
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, in dem der Mieter die Undichtigkeit aller Fenster festgestellt wissen will, bemisst sich nach den Kosten, die entstanden wären, wenn alle Fenster zu erneuern gewesen wären.