LG Bonn vom 18.02.2008
6 T 396/07
Normen:
GKG § 41;
Fundstellen:
AGS 2009, 82
ZMR 2009, 38

Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Fenster einer Mietwohnung

LG Bonn, vom 18.02.2008 - Aktenzeichen 6 T 396/07

DRsp Nr. 2009/7794

Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Fenster einer Mietwohnung

Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, in dem der Mieter die Undichtigkeit aller Fenster festgestellt wissen will, bemisst sich nach den Kosten, die entstanden wären, wenn alle Fenster zu erneuern gewesen wären.

Normenkette:

GKG § 41;
Fundstellen
AGS 2009, 82
ZMR 2009, 38